Besteuerungsart¶
In Papierkram stehen die Besteuerungsarten "Regelbesteuerung" und "Kleinunternehmerregelung" zur Verfügung. Welche Besteuerungsart für einen Account ausgewählt werden muss, wird mit dem Finanzamt bei der Anmeldung des Unternehmens vereinbart.
Unternehmen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, schreiben und buchen Rechnungen und Belege ohne Umsatzsteuer, Unternehmen, die der Regelbesteuerung unterliegen, schreiben und buchen Rechnungen und Belege mit den geltenden Umsatzsteuersätzen.
Besteuerungsart einstellen¶
Die Besteuerungsart muss bei der Einrichtung des Accounts ausgewählt werden, kann aber auch später jederzeit geändert werden.
Besteuerungsart bei der Grundeinrichtung auswählen¶
Beim Einrichten des Accounts durchläuft man einige Ansichten, in denen grundsätzliche Daten zum Unternehmen abgefragt werden. Hier wird auch die Besteuerungsart eingestellt.
Man wählt also bei der Einrichtung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder die Regelbesteuerung zum Einsatz kommen soll.
Die Besteuerungsart wird durch einen Klick auf die für das Unternehmen geltende Regelung eingestellt.

Besteuerungsart im laufenden Betrieb ändern¶
Ist der Account eingerichtet und aktiv, kann die Besteuerungsart jederzeit unter Einstellungen > Unternehmen geändert werden.
Hierzu klickt man auf das Stiftsymbol im Bereich "Steuerdaten", das sich neben der aktuell ausgewählten Besteuerungsart befindet.

Nach einem Klick auf das Stiftsymbol öffnet sich eine Ansicht, in der die Besteuerungsart geändert werden kann.

Hier befindet sich auch ein Textfeld, in dem der Grund für den Wechsel der Besteuerungsart hinterlegt werden kann. Dieser Hinweis dient nur für interne Zwecke.
Der Wechsel der Besteuerungsart wird immer sofort ausgeführt.
Wechselt man also beispielsweise von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung, kann bei Angeboten, Rechnungen, Belegen usw. keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen werden.
Wechselt man von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, stehen nach dem Wechsel in Rechnungen und Belegen die verschiedenen Umsatzsteuersätze zur Auswahl.
Besteuerungszeiträume einsehen¶
Unter dem Menüpunkt Einstellungen > Besteuerungszeiträume kann in einer Tabelle immer eingesehen werden, zu welchen Zeiträumen welche Besteuerungsart in Anspruch genommen wurde.

Besteuerungshistorie beeinflusst nachträgliche Buchungen
Die Besteuerungsart eines Zeitraums beeinflusst die Buchungsregeln, nach denen Dokumente im jeweiligen Zeitraum gebucht werden. Ist aktuell die Kleinunternehmerregelung ausgewählt und in einem früheren Zeitraum war die Regelbesteuerung eingestellt, dann wird eine Rechnung, die nachträglich in dem Zeitraum angelegt wird, in dem die Regelbesteuerung ausgewählt war, unter der regelbesteuerung verbucht.
Bereits gebuchte Rechnungen und Belege ändern sich nicht, wenn die Besteuerungsart rückwirkend geändert wird.
Gebuchte Rechnungen und Belege verbleiben immer in der Besteuerungsart, der zum jeweiligen Zeitpunkt der Buchung eingestellt war.
Keine Überlappung der Besteuerungszeiträume¶
Die Besteuerungszeiträume *dürfen sich nicht überlappen. War beispielsweise vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 die Kleinunternehmerregelung aktiv, kann nicht vom 01.12.2025 bis zum 01.02.2026 die Regelbesteueruung eingestellt werden, da in diesem Fall für den Dezember 2025 zwei unterschiedliche Besteuerungsarten gleichzeitig aktiv wären.
Besteuerungszeiträume löschen¶
Die Einträöge in der Tabelle der Besteuerungszeiträume können gelöscht werden.
Zeiträume, für die keine Konfiguration der Besteuerungsart vorliegt, unterliegen immer den Regeln der aktuell eingestellten Besteuerungsart.